Ina Seemann-Mühlhäußer




E-Rezept

Patienteninfo
zum elektronischen Rezept

Ab dem 1.1.24 sind wir verpflichtet Ihnen alle verschreibungspflichtigen Medikamente, die bis jetzt auf das rosafarbene Rezeptformular gedruckt wurden, digital auszustellen.

Das bedeutet, dass wir Ihr Rezept nur nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte ausstellen und digital versenden können. Sie bekommen keinen Ausdruck mehr!

Das Rezept wird zu einem besonders gesicherten Server übermittelt, sodass Sie in jeder Apotheke Ihr verordnetes Medikament, am Folgetag, bekommen können.

Die Apotheke liest Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versicherungskarte) ein, und kann so auf das Rezept zugreifen. Eine neue Gesundheitskarte ist dafür nicht erforderlich.

Privatrezepte und Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind von dieser Veränderung nicht betroffen und werden weiterhin ausgedruckt.

Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:
  1. Wir können kein Rezept ohne Versicherungskarte vorbereiten oder ausstellen.
  2. Das Rezept kann erst am folgenden Tag in der Apotheke abgerufen werden.
  3. Wenn Ihre Versicherungskarte schon eingelesen ist, brauchen Sie kein Rezept mehr in der Praxis abholen. Es wird digital zur Apotheke übermittelt.